Absolventenverein Drucken E-Mail
Der Absolventenverein besteht seit 10. Jänner 1997. Er hat seinen Sitz in Spittal/Drau, sein Wirkungsbereich ist Kärnten. Der Name des Vereins „Absolventenverein der Höheren Bundeslehranstalt und der Fachschule für wirtschaftliche Berufe (HBLA)“ und seine Statuten wurden auf Antrag eines Proponentenkomitees mit Bescheid vom 15. November 1996 der Sicherheitsdirektion für Kärnten genehmigt. Mit Bescheid vom 15.03.2001 wurde die Umbildung des Vereins mit Statutenänderung lautend auf “Absolventenverein der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW)“ durchgeführt. Am 9. Mai 2006 wurde eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um die Statuten an das Vereinsgesetz 2002 anzupassen und um eine Zentralvereinsregisternummer zu erhalten. Der Verein erhielt die Nummer ZVR-Zahl: 173093147 und ist (unter http:/zvr.bmi.gv.at) abrufbar.

 

Kurzinfo aus den Vereinsstatuten:


Der Zweck § 2
ist der Zusammenschluss aller AbsolventInnen der HLW Spittal/Drau um:
  • die Schulkameradschaft über die Schulzeit hinaus zu pflegen und zu festigen
  • die Verbindung mit den ehemaligen Professoren zu erhalten
  • die Belange der einstigen Schule und ihrer Schüler zu unterstützen
  • die berufliche Weiterbildung der Absolventen zu fördern
  • sonstige kulturelle und materielle Interessen der Mitglieder zu vertreten

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks § 3
sind Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erträge von Veranstaltungen sowie Einnahmen aus vereinseigenen Einrichtungen (z. B. Sektbar des HLW-Absolventenvereins beim HLW-Maturaball ).
Subventionen (z. B.):
  • Intensivsprachkurse (Ausland) € 12,- / teilnehmende SchülerIn
  • Sommersportwochen (In- und Ausland) € 6,- / teilnehmende SchülerIn

Arten der Mitgliedschaft § 4
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche: AbsolventInnen der HLW Spittal/Drau und ihre derzeitigen und ehemaligen Lehrer
Außerordentliche: sind solche, die die Vereinstätigkeit durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags fördern.
Ehrenmitglieder: Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste für den Verein erworben haben.
Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Hauptversammlung

Mitgliederstand
10. Jänner 1997:
47 Mitglieder, 32 AbsoventInnen, 11 LehrerInnen, 4 außerordentliche Mitglieder
26. Jänner 2009:

136 Mitglieder, 84 AbsolventInnen, 44 LehrerInnen, 7 außerordentliche Mitglieder

und 2 Ehrenmitglieder: Herr Josef Steiner und Frau HR Dr. Christa Mory


Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 9,-- / Jahr, die Fälligkeit ist bis 30.06. jeden Jahres festgesetzt.

Vereinsorgane § 8
die Hauptversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht
Bis zum 26. Jänner 2009 wurden 36 Vorstandssitzungen abgehalten. In der ersten Vorstandssitzung wurde beraten und beschlossen: Die Führung einer Mitgliederkartei, die Herausgabe eines Mitteilungsblattes, die Veranstaltung von Betriebsbesichtigungen, fachlichen Exkursionen, Reisen, Vorträgen, geselligen Zusammenkünften, Jubiläums- und Wiedersehensfeiern der Klassengemeinschaften, die Betreuung von stellensuchenden Mitgliedern (Jobbörse).

Wahlergebnis der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2008:

1. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern (§ 11)
Obfrau:
Barbara Florian
Obfrau Stellvertreterin: FL Johanna Hofer
Obfrau Stellvertreter: Mag. Dr. Adolf Lackner
Schriftführerin: MMag. Amata Reiner
Schriftführerin Stellvertreterin: Tina Berger
Kassierin: Elisabeth Triebelnig
Kassierin Stellvertreterin: Mag. Monika Gradnitzer
In beratender Funktion unterstützen den Vorstand:
Direktorin: HR Prof. Mag. Johanna Egger
Ehrenmitglied: HR Dr. Christa Mory

Ehrenmitglied und
Obfrau Assistent:

Josef Steiner
Absolventinnen / Lehrerinnen:

Mag. Martina Egger
Judith Pichler
FL Anna Eisendle
Mag. Lisbeth Gasser

2.) Rechnungsprüfer Mag. Dr. Josef Maier
Mag. Stefan Tänzer

Wir freuen uns, über Ihre Kontaktaufnahme via Internet. Für Anregungen, Wünsche und Kritik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
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Gemäß § 7 (2) der Vereinsstatuten ist jedes Mitglied berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.