Anmeldung 2010/11 Drucken E-Mail

Höhere BundesLehranstalt

für wirtschaftliche Berufe

Zernattostraße 2, A - 9800 Spittal/Drau

Tel. 04762/2460; Fax. 04762/2460.19

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

www.hlwspittal.at

 

Information über die Anmeldung für das Schuljahr 2010/11


I) Anmeldung: ausschließlich vom 05.02. bis 26.02.2010

Die Anmeldung hat persönlich (nicht im Postweg) durch den Schüler oder Erziehungsberechtigen zu erfolgen:

Mitzubringen sind:

- Anmeldebogen

- Elternfragebogen
- Original und 1 Kopie der Schulnachricht

 

Die Anmeldung kann nur in einer Schule erfolgen! (primär angestrebte Schule)

Zweit- und Drittwunschsschulen sollen unbedingt - für den Fall einer Nichtaufnahme in der angestrebten Schule - am Anmeldebogen bekannt gegeben werden. Der zweite oder dritte Wunsch kann auch ein anderer Schultyp derselben Schule sein.

z. B.: Anmeldung erfolgt für fünfjährige Höhere Lehranstalt – Zweit- u. Drittwunschsschulen dreijährige Fachschule od. einjährige Haushaltungsschule

Aufgrund der Noten der Schulnachricht erfolgt eine Reihung und die vorläufige Schulplatz-zuweisung bis spätestens 29. März 2010. Die Zuweisung gilt nur für die primär angestrebte Schule.

Die endgültige Schulplatzzuweisung setzt die Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmebedingungen am Schuljahresende voraus.


II) Aufnahmebedingungen: erfolgreicher Abschluss des 8. Schulstufe

ausgenommen:
- Latein

- Geometrisches Zeichnen,

- schulautonome Pflichtgegenstände

- Schwerpunktgegenstände

 

Aufnahmsprüfung ja oder nein?

Für die fünfjährige Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe:

Schüler kommt aus:

Aufnahmsprüfung?

AHS

nein

Hauptschule

1. Leistungsgruppe *)

nein

2. Leistungsgruppe mit Sehr gut und Gut *)

nein

2. Leistungsgruppe mit einem Befriedigend *) ***)

ja

2. Leistungsgruppe mit Befriedigend und Genügend *)

ja

3. Leistungsgruppe *)

ja

Polytechnische Schule (9. Schulstufe)

nein

 

Hauptschüler, die in den Gegenständen D, E, M in der II. Leistungsgruppe eingestuft und mit „Befriedigend“ oder „Genügend“ beurteilt sind sowie Hauptschüler, die in den Gegenständen D, E, M in der III. Leistungsgruppe eingestuft sind, müssen in diesen Gegenständen eine schriftliche und, wenn diese negativ beurteilt wird, eine mündliche Aufnahmsprüfung ablegen.

Die Aufnahmsprüfung entfällt, wenn die Beurteilung eines leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstandes in der

II. Leistungsgruppe mit „Befriedigend“ erfolgt und die Klassenkonferenz der Hauptschule feststellt, dass der Schüler aufgrund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der berufsbildenden höheren Schule genügen wird.

 

Für die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe:

Schüler kommt aus:

Aufnahmsprüfung?

AHS

nein

Hauptschule

1. Leistungsgruppe *)

nein

2. Leistungsgruppe *)

nein

3. Leistungsgruppe *)

ja

Polytechnische Schule **)

nein

 

Jene Hauptschüler, die in den Gegenständen D, E, M in der III. Leistungsgruppe eingestuft sind, müssen in diesen Gegenständen eine schriftliche, und wenn diese negativ beurteilt wird, eine mündliche Aufnahmsprüfung ablegen.

 

Termin für die Aufnahmsprüfungen: Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche

 

einjährige Haushaltungsschule / Wirtschaftsfachschule: (keine Aufnahmsprüfung)

Für die Aufnahme in die Haushaltungsschule / Wirtschaftsfachschule wird der Notendurchschnitt des Zeugnisses der 8. Schulstufe herangezogen.

 

Die Aufnahme von Schülern kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze erfolgen.

*) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, und Lebende Fremdsprache.

**) allenfalls Übertritt in die 2. Klasse möglich

***) keine Aufnahmsprüfung, wenn die Klassenkonferenz es beschließt (Vermerk am Zeugnis)