| Anmeldung 2010/11 |
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Höhere BundesLehranstalt für wirtschaftliche Berufe Zernattostraße 2, A - 9800 Spittal/Drau Tel. 04762/2460; Fax. 04762/2460.19 E-Mail:
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www.hlwspittal.at
Information über die Anmeldung für das Schuljahr 2010/11
I) Anmeldung: ausschließlich vom 05.02. bis 26.02.2010
Die Anmeldung hat persönlich (nicht im Postweg) durch den Schüler oder Erziehungsberechtigen zu erfolgen: Mitzubringen sind: - Anmeldebogen - Elternfragebogen- Original und 1 Kopie der Schulnachricht
Die Anmeldung kann nur in einer Schule erfolgen! (primär angestrebte Schule) Zweit- und Drittwunschsschulen sollen unbedingt - für den Fall einer Nichtaufnahme in der angestrebten Schule - am Anmeldebogen bekannt gegeben werden. Der zweite oder dritte Wunsch kann auch ein anderer Schultyp derselben Schule sein. z. B.: Anmeldung erfolgt für fünfjährige Höhere Lehranstalt – Zweit- u. Drittwunschsschulen dreijährige Fachschule od. einjährige Haushaltungsschule Aufgrund der Noten der Schulnachricht erfolgt eine Reihung und die vorläufige Schulplatz-zuweisung bis spätestens 29. März 2010. Die Zuweisung gilt nur für die primär angestrebte Schule. Die endgültige Schulplatzzuweisung setzt die Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmebedingungen am Schuljahresende voraus. II) Aufnahmebedingungen: erfolgreicher Abschluss des 8. Schulstufe
ausgenommen: - Geometrisches Zeichnen, - schulautonome Pflichtgegenstände - Schwerpunktgegenstände
Aufnahmsprüfung ja oder nein? Für die fünfjährige Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe:
Hauptschüler, die in den Gegenständen D, E, M in der II. Leistungsgruppe eingestuft und mit „Befriedigend“ oder „Genügend“ beurteilt sind sowie Hauptschüler, die in den Gegenständen D, E, M in der III. Leistungsgruppe eingestuft sind, müssen in diesen Gegenständen eine schriftliche und, wenn diese negativ beurteilt wird, eine mündliche Aufnahmsprüfung ablegen. Die Aufnahmsprüfung entfällt, wenn die Beurteilung eines leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstandes in der II. Leistungsgruppe mit „Befriedigend“ erfolgt und die Klassenkonferenz der Hauptschule feststellt, dass der Schüler aufgrund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der berufsbildenden höheren Schule genügen wird.
Für die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe:
Jene Hauptschüler, die in den Gegenständen D, E, M in der III. Leistungsgruppe eingestuft sind, müssen in diesen Gegenständen eine schriftliche, und wenn diese negativ beurteilt wird, eine mündliche Aufnahmsprüfung ablegen.
Termin für die Aufnahmsprüfungen: Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche
einjährige Haushaltungsschule / Wirtschaftsfachschule: (keine Aufnahmsprüfung)
Für die Aufnahme in die Haushaltungsschule / Wirtschaftsfachschule wird der Notendurchschnitt des Zeugnisses der 8. Schulstufe herangezogen.
Die Aufnahme von Schülern kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze erfolgen. *) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, und Lebende Fremdsprache. **) allenfalls Übertritt in die 2. Klasse möglich ***) keine Aufnahmsprüfung, wenn die Klassenkonferenz es beschließt (Vermerk am Zeugnis)
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