Pflichtpraktikum Drucken E-Mail

Das Pflichtpraktikum ist zwischen dem III. und IV . Jahrgang im Ausmaß von 12 Wochen in Betrieben der Wirtschaft, des Sozialbereiches oder des Hotel- und Gastbewerbes, insbesondere in den Bereichen Küche, Service und Etage und dazu in Beziehung stehenden Organisationabteilungen zu absolvieren.

Ausführliche Unterlagen zum Praktikum (Informationen und Musterverträge) gibt es auf der e-learning Seite der HLW Spittal.

Durch das 12-wöchige Pflichtpraktikum soll der Schüler in Ergänzung zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereiches

- jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewilnnen.

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw . seinen Erziehungsberechtigen abgeleistet werden.

Die Praktikantin/der Praktikant hat in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre/seine Tätigkeit zu fiihren, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können. Dieser Praxisbericht hat bis zum erfolgreichen Abschluss des vierten Jahrganges an der Schule zu verbleiben.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantin und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland oder auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafiir , dass dieses fiir die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlasst, sich im Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.