Elternverein

Der Verein führt den Namen „Elternverein der HLW Spittal“ und hat seinen Sitz in 9800 Spittal/Drau, Zernatto Straße 2.

§2: Zweck

§2.1

Der Elternverein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen, insbesondere

  1. die Wahrnehmung aller dem Elternverein gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes zustehenden Rechte,
  2. die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte,
  3. in steter Fühlung und gemeinsamer Arbeit mit dem Schulleiter und den Lehrern der Schule den Unterricht und die Erziehung der Kinder in jeder geeigneten Weise zu fördern,
  4. das Verständnis der Eltern für die von der Schule durchgeführten und zu leistende Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu vertiefen,
  5. die erzieherischen Maßnahmen des Elternhauses mit denen der Schule abzustimmen,
  6. gelegentlich bei der Tätigkeit der Sozialhilfe zu Gunsten bedürftiger Schüler der Schule mitzuwirken,
  7. über den unmittelbaren Schulbereich hinausgehenden Interessen der Schüler (Sicherung von Schulwegen, Umgebung u.a.) zu unterstützen.

§2.2

Diese Aufgabe soll erreicht werden durch:

  1. Vortrag von Vorschlägen, Wünsche und Beschwerden über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule
  2. Abhaltung von Zusammentreffen der Vereinsmitglieder mit der Schule zur gemeinsamen Beratung und Fragen im Sinne § 2.1

 

§3: Mitgliedschaft

§3.1

Mitglieder des Elternvereins im Sinne des Schulunterrichtsgesetzes können nur Erziehungsberechtigte der Schüler sein, welche die Schule besuchen.

§3.2

Die Mitgliedschaft in den Elternverein wird durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrages erworben und endet nach der ersten ordentlichen Jahreshauptversammlung im darauffolgenden Schuljahr. Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn eines Schuljahres, vom jeweiligen Klassenvorstand, in der Höhe von € 15 eingehoben.

§3.3

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, jedenfalls aber, wenn kein Schüler mehr die Schule besucht.

§3.4

Mitglieder die durch ihr Verhalten den Vereinszweck schädigen, können mit Beschluss des Elternvereinsausschusses ausgeschlossen werden.

 

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Elternvereins

§4.1

Die Vereinsmitglieder haben die ihnen in diesem Statut eingeräumten Rechte und auferlegten Pflichten zu befolgen. Sie haben insbesondere den Vereinszweck zu fördern.

§4.2

Die Vereinsmitglieder haben das Recht; an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins mit beratender und beschließender Stimme teilzunehmen.

§4.3

Die Vereinsmitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht.

§4.4

Lehrer deren Schüler die HLW Spittal besuchen, haben die gleichen Rechte wie die übrigen Vereinsmitglieder, sie können auch Funktionstätigkeiten übernehmen, ausgenommen des Obmannes/der Obfrau.

§4.5

Die Vereinsmitglieder sind zur pünktlichen Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

 

§10 Vorstand des Elternvereins

Obfrau und Mitglied im SGA: Auer Elisabeth

Obmann-Stellvertreter und Mitglied im SGA: Mayer Eckhard

Schriftführer: Costerus Bettina

Schriftführer-Stellvertreter: Grossegger Inge

Kassier und Mitglied im SGA: Tribelnig Elisabeth

Kasier-Stellvertreter: Russ Bettina

 

Formular für den Antrag auf Unterstützung des Elternvereins.

 

Für Anregungen, Wünsche und Kritik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:

lsb.auer@yahoo.de